Die prähospitale Notfallmedizin in Österreich hat in strukturellen und organisatorischen Dimensionen und seit 2019 auch hinsichtlich der Vorgaben zur ärztlichen Ausbildung europäisches Niveau. Hier wurde zum einen auf die Erfordernisse der Ärzteausbildung 2015 reagiert und die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, dass Assistenzärzte nach 33 Monaten postpromotioneller klinischer Ausbildung notärztlich tätig werden können. Zum anderen wurden – endlich – auch klinische Praxis und ein entsprechender Skills-Katalog in die Ausbildungsordnung integriert. Im Rahmen der Gesetzwerdung wurden auch die daraus entstehenden Kosten im Vergleich zur aktuellen Ausbildungssituation berechnet. Das neue Modell fand dahingehend bei Ländervertretern, Krankenanstaltenträgern und politischen Entscheidungsträgern Zustimmung. Für etwas Unruhe sorgten kurz vor Inkrafttreten der in Ergänzung zum Gesetz zu erlassenden Verordnung der Österreichischen Ärztekammer noch die Kosten der nunmehr österreichweit einheitlichen und kommissionellen Notarztprüfung. Diese wurden zunächst mit € 1.200,– von der ÖÄK festgelegt, mittlerweile jedoch auf € 620,– revidiert.

In einem Beitrag in der Ausgabe 2/2020 der Anästhesie Nachrichten skizzieren Prim. Priv.-Doz. Dr. Helmut Trimmel, Univ.-Prof. Dr. Gerhard Prause, Univ.-Prof. Dr. Michael Baubin, OA Dr. Bernhard Ziegler und OA Dr. Günther Frank für die Sektion Notfallmedizin der ÖGARI die Kernpunkte der neuen Regelung und geben Empfehlungen zur Umsetzung. Nachzulesen auch auf www.pains.at unter: