Updates zur Anamnese und zur intensivmedizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 haben deutsche Fachgesellschaften veröffentlicht.
Aktualisierte Empfehlungen für die bestmögliche intensivmedizinische Therapie von COVID-19-Patientinnen und -Patienten haben zehn deutsche medizinische Fachgesellschaften publiziert, darunter die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN). Die neue S1-Leitlinie soll Ärztinnen und Ärzten mehr Sicherheit bei der Behandlung bringen.
Die Schwerpunkte der neuen Leitlinie liegen bei den Themen Diagnostik, Unterbringung und Hygiene. Außerdem fasst sie geeignete Maßnahmen zusammen bei hochgradigem Sauerstoffmangel im Blut, Kreislaufstillstand sowie einer kardio-pulmonalen Reanimation. Gezielt beleuchtet wird auch die Thromboseprophylaxe. Nicht zuletzt spricht die Leitlinie Empfehlungen für den Einsatz von Medikamenten aus – betont aber zugleich, wie gering derzeit noch die Evidenzen für eine spezifische medikamentöse COVID-19-Therapie sind.
Ebenfalls Berücksichtigung finden ethische Gesichtspunkte der intensivmedizinischen Behandlung. Neben der medizinischen Indikation der behandelnden Ärztinnen oder Ärzte muss auch der Patientenwillen zur Behandlung klar gegeben sein. Die Verfasser gehen davon aus, dass die Leitlinie binnen weniger Monaten weiter ergänzt wird.
Die neue deutsche S1-Leitlinie ist unter diesem Link zu finden:
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/113-001l_S1_Intensivmedizinische-Therapie-von-Patienten-mit-COVID-19_2020-07.pdf
COVID-19-Verdacht? Neuer Anamnesebogen soll bei Abklärung helfen
Die Sektion „Notaufnahmeprotokoll“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat einen neuen Anamnesebogen für die medizinische Dokumentation der Verdachtsabklärung auf COVID-19 entwickelt.
Der Bogen soll vor allem der Informationsübermittlung an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzten in Ambulanzen und Stationen dienen und dort eine erneute COVID-19-spezifische Anamneseerhebung unnötig machen. Zudem soll der Anamnesebogen die eigene Tätigkeit dokumentieren und die gesetzten Schritte transparent darstellen. Der Bogen kann auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwendet werden, die nicht in der Erstbehandlung respiratorisch erkrankter Patienten geübt sind. Sie sind so in der Lage, unter vielen Personen jene mit Verdacht auf COVID-19 rasch zu erfassen.
Der Bogen ist zudem zum Einsatz in Notaufnahmen gedacht und kann dort als Zusatzmodul zum Notaufnahmeprotokoll verwendet werden, in dem die übliche klinische Dokumentation bereits vorgesehen ist, etwa Dringlichkeitseinschätzung, Erhebung von Vitalparametern oder der Ausschluss relevanter Differentialdiagnosen.
Zusätzlich zum Papierformular des Anamnesebogens stehen die modellierten Datenelemente des Moduls COVID-19 als Open-Source zur Verfügung.
Link zum Anamnesebogen:
https://www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/publikationen/covid-19-dokumente/200625-anamnesebogen-fuer-sars-cov-2-covid-19-patienten.pdf