Wien, 06.12.2022. Mit 1. Jänner 2023 sollen alle notärztlichen Einsätze nicht mehr den Regelungen über den Dienstleistungsverkehr unterliegen. Dies hat der österreichische Gesundheitsausschuss im Parlament am 2. Dezember 2022 beschlossen. Die Debatte war bereits 2021 entbrannt, als ein bestehendes gut funktionierendes System zu zerbrechen drohte. Die ÖGARI informierte daher den Gesundheitsausschuss und arbeitet an einer raschen Klärung und praktikablen Lösung mit. Der Leiter der Sektion Notfallmedizin in der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), Prim. Univ.-Prof. Dr. Helmut Trimmel, MSc begrüßt diese neue Lösung sehr: »Aus Sicht der Akutversorgung sind diese Rahmenbedingungen nötig. Die punktuell grenzüberschreitende Akutversorgung durch Notarztrettungsmittel ist wesentlich, damit in Notfällen die Patientensicherheit gewährleistet bleibt.«
Durch diese neue Verordnung unterliegen notärztliche Einsätze nicht mehr den Regelungen des Dienstleistungsverkehrs. Die jährliche Anmeldepflicht bei der Österreichischen Ärztekammer, die mit Vorlage bestimmter Nachweise sowie einer Grobüberprüfung durch die Ärztekammer verbunden ist, entfällt künftig. In Österreich sind vor allem die Bundesländer Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg betroffen. »Wir als ÖGARI begrüßen diese Erleichterungen sehr, weil natürlich auch in Grenzgebieten manches Mal jede Minute zählt«, so Professor Trimmel.