Kürzlich haben wie hier auf dem Blog berichtet, dass durch neue Rahmenbedingungen die Durchführbarkeit von grenzüberschreitenden Notfalleinsätzen zwischen Österreich und Deutschland in Gefahr ist. Die ÖGARI hat an die Verantwortlichen appelliert, diese Situation rasch zu sanieren und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, um die jahrelang bewährte Praxis grenzüberschreitender Zusammenarbeit, die Leben rettet und in Grenzregionen die Notfallversorgung optimiert, auch für die Zukunft abzusichern.
Gleich nach Bekanntwerden der aktuellen Probleme hat die ÖGARI diese an das Gesundheitsministerium herangetragen. Nun hat die ÖGARI in Absprache mit der Österreichischen Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfallmedizin (ÖGERN) in einem Schreiben an den Gesundheitsminister auch konkrete Vorschläge, wie diese Absicherung realisiert werden könnte, übermittelt. „Es gilt jetzt rasch zu handeln“, sagt der Leiter der Sektion Notfallmedizin in der ÖGARI, Prim. Priv.-Doz. Dr. Helmut Trimmel MSc. „Wir können nicht riskieren, dass Patientinnen oder Patienten durch einen unterbliebenen Notarzteinsatz zu Schaden kommen.“
Aus Sicht von ÖGARI und ÖGERN müsse für grenzüberschreitende Notfalleinsätze zwischen Bayern und Österreich möglichst rasch ein zwischenstaatliches Übereinkommen getroffen werden. „Dazu gab es in der Vergangenheit bereits sehr vernünftige Lösungsansätze: so wurde für den Ambulanzdienst der EURO 2008 das Sanitätergesetz, konkret der § 26a SanG, abgeändert, damit auch Nachbar-Kollegen aus angrenzenden Staaten mitwirken durften“, so Prim. Trimmel. Mit Tschechien wurde ebenfalls bereits ein zwischenstaatliches Übereinkommen abgeschlossen (November 2016: Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst, BGBl. III Nr. 213/2016). Darin ist auch das Arbeiten im jeweils anderen Land für Sanitäter und Notärzte geregelt.
Im Bayrischen Rettungsdienstgesetz wird dies im Art. 8 der grenzüberschreitende Rettungsdienst geregelt und sogar klargestellt, dass die Möglichkeiten einer Landes- oder Staatsgrenzen überschreitenden rettungsdienstlichen Versorgungsplanung und Versorgung zu nutzen ist. Hierzu bedarf es aber ebenfalls zwischenstaatlicher Abkommen. „Österreichische Rettungsdienstgesetze, beispielsweise jene in Tirol oder Salzburg, beinhalten nach unserer Information derzeit keine Regelungen über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst“, sagt Prim. Trimmel. „Bis zur Unterzeichnung eines zwischenstaatlichen Abkommens müssen die Notärzte aus Deutschland die erforderliche Meldung an die ÖÄK abgeben, wie dies derzeit bereits geschieht. Gut und aus unserem Rechtsverständnis auch möglich wäre es, wenn die Abgabe dieser Meldungen durch den Dienstgeber, also den jeweiligen deutschen Notarztdienst, erfolgen könnte.“ Hier sollte, so empfehlen ÖGARI und ÖGERN, seitens der ÖÄK mit Einverständnis des Ministeriums ein vereinfachtes Meldeverfahren eingeführt werden.
Über Reaktionen seitens der Gesundheitspolitik werden wir hier auf dem Blog weiterhin auf dem Laufenden halten. (ÖGARI Redaktionsteam/BKB)
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