FAQs zur ärztlichen Aufklärung und Einwilligung
Paul Köglberger1,2 · Fabian Perschinka2 · Michael Joannidis2 · Nina Stingl3 · Christina Pirklbauer4
1 Institut für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Klinikum Wels, Wels, Österreich
2 Gemeinsame Einrichtung für Internistische Notfall- und Intensivmedizin, Department für Innere Medizin,
Medizinische Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich
3 Tiroler Patientenvertretung, Innsbruck, Österreich
4 Kompetenzzentrum für Klinische Studien, Medizinischen Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich
Entscheidungsfähige Erwachsene können in klinische Prüfungen von Arzneimitteln nur selbst einwilligen. Bei Erwachsenen ohne vorliegende Entscheidungsfähigkeit kann der Erwachsenenvertreter stellvertretend im Interesse des Patienten entscheiden. Bei Minderjährigen ist unabhängig vom Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit bei klinischen Prüfungen von Arzneimitteln die Einwilligung des Obsorgeberechtigten (zusätzlich) einzuholen. Bei der Erforschung von …
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