Mit 108 Millionen Euro soll ein neuer im Sozialministerium eingerichteter Hospiz- und Palliativfonds von 2022 bis 2024 dotiert sein, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Der Nationalrat hat mit breiter Mehrheit einem Gesetzesentwurf zur Regelfinanzierung für die Hospiz- und Palliativversorgung zugestimmt. Darin sind Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder vorgesehen, wobei eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern geplant ist. Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – verwendet werden.
Der Ausbau der Hospiz- und Palliativdienste sei als bedeutende Begleitmaßnahme zum jüngsten Beschluss zum assistierten Suizid zu sehen, hob Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein in der Parlamentsdebatte hervor. Die Konfrontation mit dem nahen Sterben sei oft behaftet von der Sorge um Abhängigkeiten. Der Ausbau und die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung sollen daher auf sichere Beine gestellt werden, unabhängig von der finanziellen und familiären Situation. Eine wichtige Stütze bleibe dabei die Freiwilligenarbeit.
Quelle: Aussendung der Parlamentskorrespondenz, 24.2. 2022