In den nächsten Monaten wählen die Mitglieder der ÖGARI, der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin, die/den „President elect“ für die Funktionsperiode 2021-2023.

Gemäß § 7 der Statuten werden alle ordentlichen Mitglieder zur Stimmabgabe eingeladen. Das aktive und passive Wahlrecht steht jenen Mitgliedern zu, die mit dem Mitgliedsbeitrag (Stichtag 31.12.2020) nicht im Rückstand sind.

Fristenlauf der Wahl (Statuten §19)

  1. Hiermit: Einladung zur Einbringung von Wahlvorschlägen für die Person der/des President elect.
  2. Am 27.Jänner 2021: Ende der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge
  3. Wenn mehr als ein Wahlvorschlag im ÖGARI-Sekretariat einlangt: Unmittelbar danach Aussendung der Wahlzettel an alle stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder (Wählerliste im ÖGARI-Sekretariat aufliegend).
  4. Am 10.März 2021, 14.00 Uhr: Ende der Rücklauffrist der Wahlzettel. Unmittelbar danach Auszählung der abgegebenen Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission (Wahltag).
  5. Verkündung des Wahlergebnisses durch den Vorsitzenden der Wahlkommission bei der ordentlichen Generalversammlung der ÖGARI am 24.März 2021.

Dementsprechend erfolgt hier die

Einladung zur Einbringung von Wahlvorschlägen

für die/den President elect der ÖGARI für die Funktionsperiode 2021 – 2023.

Im Sinne des § 19 der ÖGARI Statuten bedarf jeder Wahlvorschlag der Unterstützung von mindestens 20 ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

  1. jedes Mitglied nur einen einzigen Wahlvorschlag unterstützen darf.
  2. die Unterschrift eines unterstützenden Mitglieds nur dann als gültig gewertet wird, wenn dieses mit dem Mitgliedsbeitrag nicht im Rückstand ist (Stichtag 31. Dezember 2020).
  3. das im Wahlvorschlag vorgeschlagene Mitglied mit dem Mitgliedsbeitrag nicht im Rückstand sein darf (Stichtag 31. Dezember 2020).

Die Wahlvorschläge mit beigeschlossener Unterstützungserklärung (Name der Unterstützenden deutlich lesbar plus deren Unterschrift) müssen bis

27.Jänner 2021

im ÖGARI Sekretariat, Höfergasse 1A/1/15, 1090 Wien, eingelangt sein.

Nach diesem Termin eintreffende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt und in der Folge auch nicht zur Wahl gestellt werden.

Die ÖGARI Statuten sind auf https://www.oegari.at/statuten.php nachzulesen.

Die Wahlkommission
Univ.Prof. Dr. F.X. Lackner (Leitung)
Univ.Prof. Dr. Anna Bartunek
Dr. Friedrich Javorsky