Ein österreichischer Anwalt hat vor einigen Tagen angekündigt, für vier Klienten vor dem Verfassungsgerichtshof das „Recht auf Sterbehilfe“ einzuklagen. „Es ist bedauerlich, dass die Diskussionen, die um die Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid vereinzelt aufflammen, immer wieder das völlig falsche und überholte Bild vermitteln, ein würdiges Lebensende sei nur auf diesem Weg möglich. Das ist eine – möglicherweise absichtliche – Fehlinformation. Eine optimale palliative Versorgung ist es, was Menschen am Ende ihres Lebens brauchen, keine aktive Herbeiführung ihres Todes“, so Prim. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Likar, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) sowie Vorstand der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Klinikum Klagenfurt.
Aus Sicht der beiden Fachgesellschaften – und generell unter dem Aspekt der ärztlichen Ethik – gebe es keinen Grund und keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung, so Prof. Likar. „Mit der Novelle des Ärztegesetzes im vergangenen Dezember ist eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der ärztlichen Begleitung von Patientinnen und Patienten am Lebensende erfolgt.“ Zur Erinnerung: Die Novelle hat festgeschrieben, dass Ärztinnen und Ärzte sterbenden Menschen „unter Wahrung ihrer Würde“ beizustehen haben. Weiters wird präzisiert, dass es bei Sterbenden zulässig ist, „im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt.“
„Es gibt gegen Ende des Lebens bei praktisch allen unseren Patientinnen und Patienten einen Zeitpunkt, an dem wir das Therapieziel vom Prinzip der Heilung in Richtung palliative Betreuung verändert müssen. Dieser Zeitpunkt ist immer individuell zu treffen, in Absprache mit den Betroffenen“, so Prof. Likar. „Für diese Phase stehen uns viele Möglichkeiten einer optimalen Symptomkontrolle zur Verfügung – von der Erleichterung der Atemnot über eine effektive Schmerztherapie oder Linderung von Ängsten und Depressionen bis hin zur palliativen Sedierung, wenn erforderlich.“
Aus internationalen und österreichischen Studien ist bekannt, dass eine gute Symptomkontrolle, eine gute Aufklärung über die palliativen Möglichkeiten und ein Ansprechen der Ängste dazu führen, dass auch schwer kranke Menschen keinen Wunsch nach Sterbehilfe haben. Patientinnen und Patienten, bei denen frühzeitig palliativmedizinische Konzepte zur Linderung von quälenden Symptomen einbezogen werden und bei denen auf belastende Therapien, die keinen Nutzen mehr bringen, verzichtet wird, leben manchmal sogar länger und haben in jedem Fall eine bessere letzte Lebensphase als jene, bei denen bis zur letzten Minute jede therapeutische Option ausgeschöpft wird. Prof. Likar: „Ich überblicke in unserem Zentrum etwa 3.500 Palliativpatienten, die wir betreut haben. Nur zwei davon haben den Wunsch nach Sterbehilfe oder assistiertem Suizid geäußert, und auch diese haben das nach einer guten Symptomkontrolle wieder verworfen.“
Prof. Likar warnt davor, Dammbrüchen den Weg zu ebnen, würde am gesetzlichen Sterbehilfeverbot gerüttelt: „Das zeigen die Beispiele der wenigen Länder in Europa, die Euthanasie legalisiert haben.“ In den Niederlanden wurden die einbezogenen Gruppen laufend ausgeweitet, auch auf Kinder, und die Zahl der Euthanasiefälle ohne explizite Einwilligung der Betroffenen steigt.
Prof. Likar: „In der palliativmedizinischen Praxis erweist sich etwa häufig auch eine nicht behandelte Depression als Ursache für einen Todeswunsch, der ein ernst zu nehmender Hilferuf ist, mit angemessener antidepressiver Behandlung und menschlicher Zuwendung aber auch wieder verschwindet.“ Umso beunruhigender sei es, dass „der niederländische Euthanasiebericht 2017 bereits 83 Fälle von Sterbehilfe aufgrund psychiatrischer Erkrankungen aufweist, fast doppelt so viele wie noch zwei Jahre davor. 169 Fälle betrafen Demenz, ebenfalls eine massive Steigerung gegenüber den Vorjahren. Insgesamt sollte uns zu denken geben, dass sich die Fallzahlen in zehn Jahren mehr als verdreifacht haben und zuletzt bei mehr als 6.500 Tötungen im Jahr liegen.“
Eine flächendeckende und qualitätsvolle palliativmedizinische Versorgung sei die ethische und humanistische Antwort auf Forderungen nach aktiver Sterbehilfe. „Das ist der Gegenentwurf zu Euthanasie-Konzepten, wie wir sie aus Holland oder Belgien kennen, oder zum assistierten Suizid in der Schweiz“, so Prof. Likar. „Daher müssen wir sicherstellen, dass Palliative Care in Österreich für alle Menschen verfügbar ist, die sie benötigen.“ (Blogredaktion/BKB)