Hoffnung auf Lösungen beim drohenden Aus für grenzüberschreitende Notfalleinsätze
Wie hier auf anaethesie.news bereits mehrfach berichtet, schien die Durchführbarkeit von grenzüberschreitenden Notfalleinsätzen zwischen Österreich und Deutschland vorübergehend in Gefahr. Die ÖGARI hat intensiv an die Verantwortlichen in Ärztekammer und Ministerium appelliert, diese Situation rasch zu sanieren und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen. Die jahrzehntelang bewährte Praxis grenzüberschreitender Zusammenarbeit, die Leben rettet und in Grenzregionen die Notfallversorgung optimiert, muss für die Zukunft abgesichert werden. (Hier geht es zu den bisherigen Beiträgen vom 23. Juli, 6. August und 14. September).
Der konkrete Vorschlag seitens der ÖGARI als notfallmedizinischen Fachgesellschaft war ehestmöglich ein zwischenstaatliches Übereinkommen abzuschließen, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen.
Die konsequenten Warnungen der ÖGARI, welche negativen Konsequenzen eine Ende der grenzüberschreitenden Notfalleinsätze haben könnten, haben Wirkung gezeigt: Seitens des Ministeriums wurde nunmehr eine Lösung präsentiert, die die rechtlichen Unsicherheiten zumindest vorläufig beseitigen sollte. Sie beruht auf einem zwischenstaatliche Vertrag aus dem Jahr 1937 (!), der nach wie vor in Kraft ist (siehe dazu auch unseren Blog-Beitrag vom 14. September). Zum aktuellen Zeitpunkt, so wurden die Österreichischen Ärztekammer und die betroffenen Bundesländer informiert, könnten die grenzüberschreitenden Einsätze auf dieses Übereinkommen über die „Gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis“ (BGBl. Nr. 109/1937) gestützt werden. Dieses erlaubt es deutschen Ärzten, Tierärzten und Hebammen, „die an der deutsch-österreichischen Grenze in deutschen Gemeinden wohnhaft sind“, ihre Berufstätigkeit auch in den österreichischen Grenzgemeinden „in gleichem Maße, wie ihnen dies in der Heimat gestattet ist, jedoch mit dem Vorbehalt auszuüben, dass sie, abgesehen von dem Falle drohender Lebensgefahr, nicht selbst Arzneimittel an die Kranken verabreichen dürfen.“
Allerdings, so berichteten kürzlich die Salzburger Nachrichten, gäbe es auf bayrischer Seite Bedenken darüber, ob dieser Vertrag tatsächlich noch rechtsgültig ist. Die vier betroffenen Bundesländer Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich seien daher an das Gesundheitsministerium herangetreten, wird der Salzburger Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl zitiert, „um ein ergänzendes rechtliches Gutachten“ zu erwirken, das die bayrische Seite überzeugen soll. „Sollte es nicht gelingen, die rechtlichen Bedenken auszuräumen, haben wir sehr dringend darum ersucht, ein erneutes zwischenstaatliches Abkommen zwischen Österreich und Bayern zu unterfertigen, sodass die notärztliche gegenseitige Hilfe auch in Zukunft gewahrt werden kann”, sagte der Politiker laut Salzburger Nachrichten.
Aus Sicht der ÖGARI muss – unabhängig vom Ergebnis des geforderten Gutachtens – jedenfalls eine zeitgemäße Lösung für diesen wichtigen Bereich der Akutversorgung gefunden und daher ein neues zwischenstaatliches Abkommen verhandelt werden. Aktuellen Informationen zufolge ist das dafür zuständige Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bereits befasst worden. Wir werden in dieser Sache aktiv bleiben und weiter berichten.