Wir haben berichtet, dass die Notfallreferenten der Landesärztekammern wie auch der Bundesvorstand der Kurie der Angestellten Ärzte vom Positionspapier der ÖGARI überzeugt werden konnten. Schlussendlich geht es „nur“ noch darum, eine rechtlich einwandfreie Lösung für das Konzept der ÖGARI zu finden, die auch ÄrztInnen ohne ius practicandi nach vollständiger Absolvierung der oben angeführten Ausbildung rechtlich absichert.
Neuerliche Gesprächsrunden zwischen Spitzenvertretern der ÖGARI und hochrangigen JuristInnen des Bundesministeriums für Frauen und Gesundheit folgten. Zwischenzeitlich kolportierte Informationen aus verschiedener Bereichen der ÖÄK mit der Message „am ius practicandi wird nicht gerüttelt“ ließen jedoch insbesondere im Ministerium immer wieder Zweifel über die Erfolgschancen einer Regelung „Notarzt neu“ aufkommen und führten zu weiteren Verzögerungen.
Neuwahlen: Kommt die Reform der Notarztausbildung jetzt komplett „unter die Räder“?
Der mittlerweile erfolgte Neuwahlantrag ließ dann kurzfristig Sorge aufkommen, dass die Reform der Notarztausbildung jetzt komplett „unter die Räder kommen“ würde. Ein entsprechendes Ansuchen der ÖGARI um einen Gesprächstermin mit der Frau Bundesministerin wurde positiv beantwortet, und so gab es im Juni 2017 erneut die Chance, den Sachverhalt nochmals darzustellen und insbesondere die Dringlichkeit einer Regelung zu erläutern. Denn Faktum ist: es gibt für die österreichische Bevölkerung keine qualitativ dem organisierten Notarztdienst auch nur annähernd nahekommende Lösung. Das von manchen gerne zitierte angloamerikanische Modell eines „Paramedic“-Systems wäre in der dort gelebten Qualität in Österreich nicht finanzierbar und eine Umsetzung würde wahrscheinlich ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen. Zudem gibt es klare wissenschaftliche Evidenz, dass richtig indiziert zum Einsatz gebrachte NotärztInnen eine deutlich bessere Versorgungsqualität bieten und dies auch in einem volkswirtschaftlich besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Bitte noch immer warten – aber vielleicht nicht mehr lange
Aktuell heißt es also leider nach wie vor – Notarztreform: bitte noch immer warten! Die Zeichen stehen aber nicht so ungünstig: die Juristen des Ministeriums sind auf einem guten Weg. Es bleibt abzuwarten, ob die ÖÄK die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden notfallmedizinischen Versorgung höher gewichten wird als standespolitische Überlegungen. Sollte die ÖÄK zu einer derartigen kooperativen Zusammenarbeit bereit sein, könnte noch vor dem Jahreswechsel eine Reform des § 40 ÄrzteG, und damit eine zeitgemäße, an Kompetenzen orientierte Notarztausbildung in Österreich gesetzlich verankert werden.