Die Mitglieder der ARGE Medizinrecht stellen in unklaren und strittigen Fragen ihre medizinrechtliche Expertise zur Verfügung.
Im Bedarfsfall werden unter Einbeziehung von medizinrechtlichen und juristischen ExpertInnen befreundeter Fachgesellschaften Stellungnahmen und Empfehlungen zu offenen und an die ARGE herangetragenen Fragestellungen erarbeitet und den Mitgliedern der ÖGARI zur Verfügung gestellt. Die medizinrechtliche Tätigkeit ist nicht zu verwechseln mit den Anforderungen, die an die medizinische Gutachtertätigkeit gestellt werden. GutachterInnen stellen den JuristInnen medizinisches Fachwissen zur Verfügung und bewerten die sog. „Lex Artis“. Medizinrechtliche ExpertInnen beurteilen die gültige Rechtslage und subsumieren den durch den Gutachter fachlich bewerteten Sachverhalt, unter die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Viele Informationen finden Sie auf der ÖGARI Website: in allgemeiner und anonymisierter Form, bereits erfolgte Stellungnahmen und Publikationen von Mitgliedern der ARGE Medizinrecht sind dort abrufbar.